1. Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Son Catiu Nou“ in Carrer de la Trinitat 62, Portol (nachfolgend Finca Son Catiu Nou) zur Beherbergung des Mieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Allgemeines
Die Finca Son Catiu Nou ist komplett möbliert und gemäß der Inventarliste ausgestattet. Es wird im gereinigten und ordentlichen Zustand vom Vermieter oder dessen Vertreter dem Mieter am Anreisetag übergeben. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Finca Son Catiu Nou vorgesehen. Der Mieter ist direkt und unmittelbar für Schäden verantwortlich, die von ihm und seinen Mitbewohnern an der Liegenschaft verursacht werden.
3. Mietverhältnis
Das Mietverhältnis stellt einen Saison-Mietvertrag mit fester Laufzeit dar (zeitlich befristetes Mietverhältnis mit fester Laufzeit – automatische Verlängerung ist ausgeschlossen) und unterliegt dem »Nationalen Gesetz zur urbanen Vermietung für Saison-Vermietung« (Ley de Arrendamiento Urbanos nacional [L.A.U.] Mietgesetz 29/1994 vom 24. November). Das Mietverhältnis wird mit der Buchung über die Webseite bzw. schriftlich per Mail oder Brief verbindlich. Untervermietung oder Verpachtung sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte ist den Mietern untersagt. Gewerbliche Tätigkeiten sind in der Liegenschaft untersagt. Sofern der Mieter die Wohnung zum Ende der Mietzeit nicht wieder verlässt, hat der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vierfachen Tagespreises pro Aufenthaltstag zu leisten bis zu dem Zeitpunkt, indem die volle Verfügbarkeit des Mietobjektes für den Vermieter wieder gewährleistet ist. Sofern der Mieter eine Rückgabe der Schlüssel nicht vornimmt (bzw. die Schlüssel bei Verlassen der Wohnung nicht zurücklässt) ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet für Ersatz der Zentralschlüssel zu sorgen.
4. Leistungen
Unsere Preise beinhalten die Nebenkosten wie Wasser und Abwasser, SAT-TV und WLAN. Die Kosten für Strom werden über einen separaten Zähler mit 40 ct/kWh abgerechnet. Im Preis enthalten ist die Ausstattung mit Bettwäsche, Hand-, Bade- und Geschirrtücher, die im Eigentum der Vermieter verbleiben. Im Mietpreis nicht enthalten ist die „Ecotasa“, die lokale Tourismussteuer. Diese beträgt 2,20 € pro Person und Nacht .
5. Zahlungsbedingungen und Rücktritt
Bei Buchungseingang wird eine Anzahlung von 50% fällig. Mit der vom Mieter schriftlich (Mail, Brief) erfolgten Buchungsbestätigung werden diese AGB anerkannt. Die Zahlung des Restbetrages muss bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Dann wird auch die Kaution in Höhe von 500 € in Rechnung gestellt. Diese wird nach Verlassen des Hauses und nach Prüfung durch unsere Verwalter zurücküberwiesen bzw. mit festgestellten Schäden verrechnet. Bei vorzeitiger Abreise aus dem Haus wird keine Rückerstattung gewährt. Bei einem vorherigen Rücktritt aus dem Mietverhältnis werden dem Mieter folgende Kosten in Rechnung gestellt (ohne Endreinigungskosten): 10 % des Gesamtpreises bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtpreises bei Rücktritt vom 89. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises bei Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises bei Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns. Wird vom Mieter die vertragliche vereinbarte Mietvorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter in diesem Fall zum ausgleichslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Rücktritt des Vermieters vom Vertrag
Muss der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, weil es ihm infolge "Höherer Gewalt" oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. behördliche Auflagen) unmöglich geworden ist, dem Mieter die gebuchte Unterkunft vertragsgemäß bereitzustellen, so hat der Vermieter bereits geleistete Zahlungen an den Mieter zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen in diesem Fall nicht. Muss der Vermieter vom Vertrag infolge "Höherer Gewalt", also wenn das schadenverursachende Ereignis von außen und während der Reise einwirkt, den Vertrag aufheben oder verlässt der Mieter das gemietete Objekt infolge "Höherer Gewalt", weil es nach seiner Ansicht dadurch nicht mehr bewohnbar ist, so erfolgt keine Rückerstattung durch den Vermieter.
7. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
8. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
9. Haftungsausschluß Pool
Die Benutzung des Pools und des gesamten Poolbereichs erfolgt auf eigene Verantwortung, es ist kein Bademeister vor Ort! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pools/Poolbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Kinder unter 10 Jahren und Nichtschwimmer nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von erwachsenen Schwimmern! Der Vermieter schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.
10. Haftungsausschluß Spielturm
Die Benutzung des Spielturms inklusive Schaukel und Rutsche erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Spielbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Der Vermieter schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Spielbereich zu nutzen.
11. Vermieter
Vermieter der angebotenen Liegenschaft in Portol sind Nicole und Frank Sander; Telefon: +49 171 1634704; E-Mail: info@soncatiunou.com; Website: www.soncatiunou.com
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mosbach in Deutschland.