Über uns

¡Buenas dias!

Wir sind Nicole und Frank und freuen uns, dass Sie sich für unsere Finca interessieren.
Wir haben bei der Gestaltung sehr viel Wert auf eine gemütliche Einrichtung zum Wohlfühlen gelegt
damit Sie die schönste Zeit des Jahres in vollen Zügen genießen können.

Wir freuen uns Sie als Gäste begrüßen zu dürfen.

Regeln

1. An- und Abreise

Die Schlüssel werden dem Mieter persönlich übergeben. Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich, der Check-out hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.
Abweichende An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

2. Belegung des Hauses

Es können bis zu 6 Personen übernachten. Sollten mehr als 6 Personen im Haus übernachten, wird entweder der Beherbergungsvertrag nichtig ohne Rückerstattung des Mietpreises, oder es wird ein nachträglicher Aufschlag von 100 Prozent erhoben. Babys und Kleinkinder fallen nicht unter diese Regel.

3. Partys

Partys, wie z.B. Junggesellenabschiede oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

4. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Finca nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird der Beherbergungsvertrag nichtig und eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro (netto) erhoben.

5. Rauchen

Unsere Finca ist eine Nicht-Raucher Finca. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf nachfolgende, nicht rauchende Mieter. Rauchmöglichkeiten sind auf der Terrasse gegeben. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 500,00 EUR (netto).

6. Hygieneartikel & Toilette

Bitte werfen Sie keine Hygieneartikel oder sonstigen Plastikmüll in die Toilette.

7. Müll

Die Gemeinde Portol praktiziert eine Mülltrennung, sowie wie sie in Deutschland bekannt ist. Bitte trennen Sie Glas, Papier, Plastik und Restmüll.

8. PKW-Stellplatz

Es sind Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden. Der Vermieter haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Vermietergrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und deren Inhalte.